Mit der HAUS DER LANDSCHAFT Interviewserie „Wer plant Landschaft?“ und mit den ÖGLA Bürovisiten haben wir schon einige spannende Einblicke in österreichische Landschaftsarchitektur Büros gegeben. Nachdem also schon einige erfolgreich tätige Landschaftsarchitekturbüros vorgestellt wurden, ist es an der Zeit zu erklären, wie man eigentlich LandschaftsarchitektIn werden kann und welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt, als LandschaftsarchitektIn zu arbeiten. Und für alle jene die ein eigenes Planungsbüro gründen möchten, liefern wir auch gleich einige wichtige Tipps mit, worauf dabei zu achten ist!

In Österreich erlangen LandschaftsarchitektInnen ihre fachliche Befähigung durch Absolvierung einer einschlägigen Hochschulausbildung, in der Regel im Rahmen des mindestens fünfjährigen Studiums „Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur“ an der Universität für Bodenkultur, Wien (BOKU). Auch die Ausbildung auf der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt HBLFA Schönbrunn in Wien befähigt zur Ausübung des Berufs. Viele der HBLFA AbsolventInnen setzen jedoch ihre Ausbildung an der BOKU fort, um das erworbene Fachwissen weiter zu vertiefen.

Kann man mit einem BOKU Studium in der Tasche gleich als freischaffende/r LandschaftsarchitektIn mit eigenem Planungsbüro loslegen?

Zur selbständigen Planung und Realisierung landschaftsarchitektonischer Projekte ist neben der beschriebenen Befähigung noch ein weiterer Schritt notwendig. Denn neben dem breiten Fachwissen erfordert die Führung eines Büros eine Menge Erfahrung und Spezialwissen. Schließlich tragen LandschaftsarchitektInnen viel Verantwortung und haften für die eigenen Planungsleistungen. Es braucht also eine spezielle Befugnis zur selbständigen Berufsausübung.

Wer vergibt die Befugnis zur Planung der Landschaft?

Selbständige Leistungen können als ZiviltechnikerIn, genauer als IngenieurkonsulentIn für Landschaftsplanung und Landschaftspflege erbracht werden. ZiviltechnikerInnen werden von der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten beeidigt und vertreten. LandschaftsarchitektInnen können ihre Leistungen aber auch als Ingenieurbüro für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur anbieten, wobei die Befugnis zur Führung eines Ingenieurbüros als reglementiertes Gewerbe von der Wirtschaftskammer vergeben wird.

Zur Befugnis für eine selbständige Tätigkeit als LandschaftsarchitektIn gibt es 2 Wege:

1) Ansuchen bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (ArchIng) zur Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung (Nachweis einer akademischen Ausbildung und der erforderlichen Praxistätigkeiten im Ausmaß von mindestens 3 Jahren). Nach Ablegen der Prüfung und Vereidigung als ZiviltechnikerIn kann die freiberufliche Tätigkeit aufgenommen werden.

2) Ansuchen bei der Wirtschaftskammer (WKO), Fachverband Ingenieurbüros um Zulassung zur Gründung eines Ingenieurbüros (Nachweis einer entsprechenden Fachausbildung und der erforderlichen Praxistätigkeiten im Ausmaß von mindestens 3 Jahren). Nach Ablegen der Befähigungsprüfung kann die selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Ingenieurbüros aufgenommen werden.

Im Übrigen, ob Ingenieurkonsulent oder Ingenieurbüro, die ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur vertritt die Interessen aller LandschaftsarchitektInnen gleichermaßen – unabhängig ob selbständig, angestellt, öffentlich bedienstet, WissenschaftlerIn oder StudierendeR. Und sie ist eine Berufs- und Interessensvertretung der LandschaftsarchitektInnen ganz freiwillig beitreten. Neuerdings auch ohne fachlichen Hintergrund, denn die ÖGLA steht allen FREUNDiNNEN DER LANDSCHAFT offen.

Nachfolgend gibt es einige Hilfreiche Informationen von der ÖGLA AKADEMIE Veranstaltung „StartUp Landschaftsarchitektur“, die unter großem Interesse zahlreicher TeilnehmerInnen am 30.11.2017 an der BOKU in Kooperation mit dem BOKU Alumni Dachverband stattgefunden hat. Erfahrene ReferentInnen haben über die Möglichkeiten der Selbständigkeit im Bereich Landschaftsarchitektur und über die Formen der Planungsbefugnis informiert, Einblicke in die Praxis gegeben und Tricks und Stolpersteine bei der Unternehmensgründung und -führung verraten.

Formen der Befugnis Landschaftsarchitektur:

Für Fragen zur WKO, Fachgruppe der Ingenieurbüros: KommR Ing. Roman Weigl MSc

Unternehmensführung:

Beschäftigungsverhältnisse, Steuern + Abgaben, Finanzplanung, Kalkulation und Honorarermittlung, Vorstellung der ÖGLA Honorarleitlinie, Haftungen, Normen, Haftpflichtversicherung:

Bericht aus der Praxis: