HONORARLEITLINIE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR UND STANDARDLEISTUNGSBILDER LANDSCHAFTSPLANUNG
Nach einem intensiven Überarbeitungsprozess hat die ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur im Jahr 2016 die neue “Honorarleitlinie Landschaftsarchitektur und Standardleistungsbilder Landschaftsplanung (HRLA 2016)” veröffentlicht. Seither gilt diese mit den darin festgelegten Gestaltungsklassen und Herstellungskosten als Richtlinie für PlanerInnen und AuftraggeberInnen. Auf Grund der deutlich gestiegenen Baukosten in den vergangenen Jahren wurde es jedoch 2022 notwendig, die Quadratmeter-Herstellungskosten zu adaptiert. Mit 90 €/m² für Planungen in der Gestaltungsklasse I, 150 €/m² in der Gestaltungsklasse II und 220 €/m² in der Gestaltungsklasse III können faire Honorare ermittelt und verrechnet werden.
PRÄAMBEL | ÖGLA HRLA 2016
Der Begriff LANDSCHAFT schließt den physischen Landschaftsraum ebenso wie die Landschaft als Ökosystem, als Lebensraum, als Kultur- und Gesellschaftsraum ein. Landschaft kann, muss aber nicht unweigerlich „grün“ sein. Es gibt Natur- und Stadtlandschaften, Mikro- und Makrolandschaften, Landschaften im ruralen ebenso wie im urbanen, im besiedelten wie im unbesiedelten Raum.
In diesem umfassenden Verständnis sowie aus dem zunehmenden Wandel der Landschaft und
den damit zusammenhängenden Interessensverschiebungen liegt der Bedarf für eine Disziplin,
die sich mit Maßnahmen und Strategien zum Schutz, zur Sicherung, zur Nutzbarmachung, zur
Gestaltung, zur Wiederherstellung und zur Pflege der besiedelten und unbesiedelten, urbanen und ruralen Landschaft beschäftigt. Die Landschaftsarchitektur deckt diese Anforderungen ab. Der ökologische Auftrag der Disziplin prägt das Professionsverständnis ebenso, wie die kulturelle und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber aktuellen und zukünftigen Generationen. Die Landschaftsarchitektur ist eine technisch-naturwissenschaftlich, ästhetisch-kreativ arbeitende Disziplin, die eine Abstimmung von sozio-kulturellen, ökologischen und ökonomischen Zielen verfolgt. Das Berufsbild der Landschaftsarchitektin, des Landschaftsarchitekten ist vielfältig und reicht von planenden und gestaltenden, über prozessbegleitende und -steuernde Tätigkeiten bis hin zur konzeptionellen und theoretischen Auseinandersetzung mit Landschaft und den vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüchen, die an sie gestellt werden. Landschaftsarchitektonische Freirauminterventionen können je nach Erfordernis lang- oder kurzfristig, klein- oder großmaßstäblich, landschaftlich oder urban sein.
Fragestellungen zur Landschaft sind, aufgrund der vielschichtigen Zusammenhänge und der langfristig schwer abschätzbaren Wirkweisen von gesetzten Maßnahmen, höchst komplex. Zur bestmöglichen Beantwortung erfolgt die Bearbeitung daher in Abstimmung oder in Zusammenarbeit mit assoziierten Disziplinen und mit Planungsbetroffenen. Als Grundprinzip der Landschaftsarchitektur ist die Arbeitsweise daher inter- und transdisziplinär, kooperativ und kollaborativ, partizipativ und vermittelnd. Diese methodische Herangehensweise macht die Landschaftsarchitektur zur Vorreiterdisziplin der modernen Baukulturbewegung, die eben solche inklusiven Arbeitsmethoden im Sinne der Zukunftsfähigkeit von planerischen Interventionen voraussetzt.
Die akademische Ausbildung zur Landschaftsarchitektin, zum Landschaftsarchitekten erfolgt in
Österreich im Rahmen des Studiums „Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur“ an der
Universität für Bodenkultur, Wien. Freiberufliche Leistungen werden als IngenieurkonsulentIn
für Landschaftsplanung und Landschaftspflege oder als Ingenieurbüro für Landschaftsplanung
und Landschaftsarchitektur, hierzu sind auch AbsolventInnen der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn befugt, erbracht. Der internationalen Gebräuchlichkeit entsprechend, dient die allgemeine Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektur (Landschaftsarchitektin, Landschaftsarchitekt) als Überbegriff für alle disziplinären Tätigkeitsbereiche und VertreterInnen.
Aus den verschiedenartigen Anforderungen und Arbeitsmethoden der Profession, haben sich zwei übergeordnete Fachbereiche entwickelt: Die Landschaftsarchitektur und die Landschaftsplanung. Im vorliegenden Schriftstück wird auf die Zuständigkeiten dieser beiden Aufgabenfelder sowie auf die jeweils unterschiedliche Honorarermittlung eingegangen. Allgemeine Bestimmungen werden in Kapitel A. Allgemeines abgehandelt. Die Angaben in Kapitel B. Honorarleitlinie Landschaftsarchitektur ermöglichen im Bereich der objektplanenden Landschaftsarchitektur eine Abschätzung des erforderlichen Stundenaufwandes an Hand der Nettoherstellungskosten. Für alle anderen Leistungen der Landschaftsarchitektur und der Landschaftsplanung (Kapitel C) werden Leistungsbilder angeführt. Die Ermittlung des Honorars erfolgt durch Abschätzung des Stundenaufwands und der Multiplikation mit dem entsprechenden Bürostundensatz.
Zu den Tätigkeitsfeldern der Landschaftsarchitektur gehören die Planung von Parkanlagen, Plätzen, Gärten, Außenanlagen zu privaten und öffentlichen Gebäuden, Dachgärten, Fassadenbegrünungen, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, Erholungsräumen, FußgängerInnenbereichen sowie Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an ehemaligen Industrie- oder Abbauflächen und Halden, Maßnahmen am Sektor des naturnahen Wasserbaus, die Pflege und Entwicklung von historischen Garten- und Parkanlagen aber auch die Begleitplanung zu Verkehrs-, Industrie- und Versorgungsanlagen. Die Planungsleistung kann die Analyse und Beschreibung landschaftlicher Gegebenheiten und Nutzungsansprüche, die Problemformulierung sowie die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen umfassen. Des Weiteren können die Fortführung der Planung bis zum ausführungsreifen Entwurf oder Konzept, die Ausschreibungs- und Vergabeabwicklung, die Bauaufsicht im Zuge der Realisierung sowie das technische Projektmanagement einen Teil des landschaftsarchitektonischen Leistungsangebotes darstellen.
Landschaftsarchitektinnen und -architekten sind neben den objektbezogenen Planungs- und Gestaltungsaufgaben auch für prozessgestaltende, -begleitende und koordinierende Aufgaben im Rahmen interdisziplinärer Projektbearbeitungen und partizipativer Prozesse sowie für gutachtliche Tätigkeiten und beratende Funktionen qualifiziert. Ebenso gehören die Erstellung landschaftsarchitektonischer Leitbilder und Begleitstudien, die Entwicklung übergeordneter Freiraumkonzepte auf Masterplan- und Quartiersebene sowie landschaftsplanerische Beiträge zu Städtebau und Architektur zu den Aufgabenbereichen der Landschaftsarchitektur. Im urbanen Raum erbringt die Disziplin wichtige Leistungen zur Sicherung und Entwicklung vielfältiger Stadträume. Sie trägt zu einem sozialen und ökologischen Gleichgewicht und zur Zukunftsfähigkeit von Städten bei. Durch die wertvollen ästhetisch-kreativen Beiträge und die inklusive Planungsweise, ist die Landschaftsarchitektur heute zu einem wichtigen Bestandteil der zeitgemäßen Baukultur in Österreich geworden.
Die Landschaftsplanung ist auf Ebene der überörtlichen Ordnungs- und Entwicklungsplanung für die Erstellung von Landschaftsentwicklungskonzepten und -rahmenplänen sowie für spezifische Fachbeiträge zu räumlichen Entwicklungsprogrammen verantwortlich. Im Rahmen der örtlichen Ordnungs- und Entwicklungsplanung werden neben der Erstellung von
Landschafts- und Grünordnungsplänen verschiedenste Fachbeiträge zur Stadt- und Gemeindeplanung, zu agrarstrukturellen Planungen, zur Verkehrsplanung und zu wasserwirtschaftlichen Planungen geliefert sowie querschnittsorientierte Planungsaufgaben etwa bei der städtischen Freiraumplanung oder Dorferneuerung erbracht. Das kann die Konzepterstellung für Schutzgebietsausweisungen, für Managementpläne, Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen oder BesucherInnenleitsysteme umfassen. Auf Gemeindeebene führen diese Aufgaben auch zur Erstellung von Flächenwidmungs- oder Bebauungsplänen, Freiraumkonzepten oder Beiträgen zur Stadt- und Stadtstrukturplanung. Auch umfassende gutachtliche Tätigkeiten, Sachverständigenleistungen und Schätzungen zählen zu den Aufgaben der Landschaftsplanung.
In der Fachplanung Naturschutz und Landschaftspflege werden Leistungen zum Schutz und zur
Entwicklung von Landschaftsräumen, bezogen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Lebensräume, sowie des Landschaftsbildes und der Landschaftsgebundenen Erholung erbracht. Diese Aufgaben werden sowohl eigenständig als auch in Kooperation mit anderen Fachrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Biologie und Ökologie, erbracht.
Die Fachplanung Tourismus und Erholung stellt die Entwicklungs- und Objektplanung im landschaftsgebundenen Tourismus in den Vordergrund. Maßnahmen verfolgen das Ziel einer erfolgreichen Projektentwicklung auf Basis einer nachhaltigen Sicherung der Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Landschaftsraumes. Auch Beiträge zur Umweltvorsorgeplanung etwa im Rahmen von Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei Strategischen Umweltprüfungen oder ökologischen Risikoanalysen sind Aufgaben der Fachdisziplin. Weiters erbringt die Landschaftsplanung Leistungen im Bereich der querschnittsorientierten Umweltplanung, wobei insbesondere fachliche Beiträge und Koordinationsleistungen im Rahmen interdisziplinärer Projekte im Vordergrund stehen.