Wussten Sie eigentlich, wer ZiviltechnikerInnen sind und was sie leisten?
Neben Planungstätigkeiten in technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Fachgebieten sind sie berechtigt, Gutachten zu erstellen, treuhänderische, prüfende, überwachende Aufgaben (z.B. Projektmanagement, Bauaufsicht) zu übernehmen, Urkunden auszustellen, Auftraggeber zu beraten und bei Behörden zu vertreten.
Die konsequente Trennung von Planung und Ausführung ermöglicht das beste Angebot zur Umsetzung eines Projektes ganz im Sinne der Auftraggebenden einzuholen. Die Leistungen der staatlich befugten Ziviltechniker(innen) reichen je nach erlangter Befugnis von Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung über geologische Gutachten, Vermessung, Optimierung bestehender Infrastruktur-, Versorgungs- und Verbrauchersysteme, bis hin zur Architektur.
ZiviltechnikerInnen planen frei von Lieferinteressen, suchen nach optimalen Lösungen und stehen als unabhängige Sachverständige zur Verfügung. ZiviltechnikerInnen sind als öffentlich bestellte Sachverständige in allen technisch-naturwissenschaftlichen Gebieten tätig. Wenn Sie z.B. ein technisches Gutachten über ein Grundstück, ein Gebäude, ein IT-Problem, eine Umweltfrage, Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, etc. benötigen, halten ZiviltechnikerInnen den Status quo fest. Die von ihnen gefertigten öffentlichen Urkunden haben sogar den Charakter von Behördenurkunden. Dadurch wird die Behörde ihrer Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, enthoben. Nicht umsonst wird für ZiviltechnikerInnen oft der Begriff “technische Notare” verwendet.
Wie erkenne ich ZiviltechnikerInnen?
Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen ZiviltechnikerInnen ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Nachdem sie zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt sind (Ausnahme: Zivilingenieure), unterliegen sie in ihren Entscheidungen keinen Interessenkonflikten. Diese Unabhängigkeit, die die konsequente Trennung von Planung und Ausführung ermöglicht, sichert Qualität und das beste Angebot– mit Garantie und Bundeswappen!
Die Stärken der ZiviltechnikerInnen
Hohe Fachkenntnis, verpflichtende Weiterbildung und Arbeiten am Stand der Technik, Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Flexibilität, gesetzlich geregelte Parteienvertretung, öffentliche Urkundsfunktion: mein „technischer Notar“.
Wie werde ich ZiviltechnikerIn?
Laut Ziviltechnikergesetz (ZTG) ist die Befugnis eines Ziviltechnikers österreichischen Staatsbürgern oder Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder den durch sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen den österreichischen Staatsbürger(inne)n gleichgestellten Personen zu verleihen, wenn die für die Ausübung erforderliche fachliche Befähigung nachgewiesen wurde und kein Ausschließungsgrund vorliegt. Die fachliche Befähigung ist laut ZTG nachzuweisen durch
- Absolvierung des der angestrebten Befugnis entsprechenden Studiums
- praktische Betätigung
- erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung
Nach erfolgreicher Ablegung der Ziviltechnikerprüfung ist der Befugnisantrag im Wege der Ziviltechnikerkammer an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu richten. Das BMDW spricht über den Antrag bescheidmäßig ab. In der Folge ist der Berufseid vor dem jeweiligen Landeshauptmann bzw. der jeweiligen Landeshauptfrau abzulegen.
Einen Schwerpunkt der Servicetätigkeit der Ziviltechnikerkammer stellt die Hilfestellung für angehende ZiviltechnikerInnen auf dem Weg in die Selbständigkeit dar. Die Kammer bietet neben umfangreicher AnwärterInnenberatung unter anderem einen eigenen Vorbereitungskurs auf die gesetzlich verpflichtende Ziviltechnikerprüfung und Hilfestellung bei den einzelnen Bürogründungsschritten.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Kammerwebsite www.wien.arching.at