Bei der Sitzung des EU-Umweltrates am 17. Juni in Luxemburg steht das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) zur endgültigen Beschlussfassung auf der Tagesordnung. Österreich muss dem EU-Renaturierungsgesetz zustimmen!
„Wir brauchen dieses Gesetz, um den eskalierenden Umweltkrisen zu begegnen und eine nachhaltige Zukunft in Europa zu sichern. Spätestens seit dem Beschluss der Wiener Landesregierung am 11. Juni 2024 für das EU-Renaturierungsgesetz, ist klar, dass keine einheitliche Bundesländer-Stellungnahme gegen das Gesetz mehr vorliegt. Daher ist der Weg für Bundesministerin Leonore Gewessler frei, diesem wichtigen Gesetz, das zentraler Teil des Green Deal und Fundament unserer Lebensgrundlagen ist, endlich zuzustimmen. Das Gesetz bietet insbesondere für kleinstrukturierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bereits viel zum Erhalt wertvoller Naturräume beitragen, die Chance, ihre Leistung über eine freiwillige Teilnahme am Vertragsnaturschutz abgelten zu lassen. Darüber hinaus bringt die Renaturierung auch wirtschaftliche Vorteile: Eine intakte Natur erhöht die biologische Vielfalt, fördert die ökonomische und soziale Transformation und sichert langfristig unser Wohlergehen und unsere Handlungsmöglichkeiten – jeder investierte Euro generiert laut Wirkungsanalyse der EU-Kommission bis zum Jahr 2070 einen Mehrwert von durchschnittlich 12 Euro. Wir müssen jetzt Verantwortung für unsere Zukunft übernehmen und das wichtigste EU-Biodiversitätsgesetz seit dem Beitritt Österreichs zur EU wahr werden lassen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Das Gesetz rettet nicht nur unsere ✅Tier- und Pflanzenvielfalt, sondern es ist auch
✅Fundament unserer Lebensgrundlage
✅zentraler Teil des Green Deal
✅essenzieller Bestandteil beim Kampf gegen die Umwelt- und Klimakrisen
✅Chance und Unterstützung für kleinstrukturierte land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
✅wirtschaftlicher Erfolg: Jeder investierte Euro generiert bis zum Jahr 2070 einen Mehrwert von durchschnittlich 12 Euro!
❗ Mittlerweile ist klar, dass keine einheitliche Bundesländer-Stellungnahme gegen das Gesetz mehr vorliegt. Daher ist der Weg für Österreich frei, diesem wichtigen Gesetz endlich zuzustimmen!






















