Einladung zur ordentlichen Vollversammlung 2023 der ÖGLA I Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur
Wann: 22. November 2024, 17:00 Uhr
Wo: Café AnDo, Brunnemarkt Stand 169, 1160 Wien
und online unter:
https://us06web.zoom.us/j/81745162225?pwd=azhmWXVLTy95NWhLcU5XRDE0VGFsdz09
Tagesordnung:
1) Begrüßung und Eröffnung
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit
3) Genehmigung der Tagesordnung
4) Genehmigung des Protokolls der Vollversammlung 2023
5) Bericht des Vorstandes/der Geschäftsführung
6) Kassenbericht 2022
7) Bericht der Rechnungsprüfer
8) Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
9) Haushaltsplan für das Jahr 2025
10) Ausblick 2025
11) Behandlung statutengemäß eingelangter Anträge
12) Allfälliges
Alle Mitglieder sind berechtigt, Anträge an die Vollversammlung zu richten. Anträge zur Vollversammlung sind mindestens acht Tage vor dem Termin der Vollversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen (Statuten § 9, Abs. 5).
An der Vollversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die Vollmitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied im Wege der schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Kein Mitglied darf mehr als zwei Stimmen führen (Statuten § 9, Abs. 7).
Wahlen und Beschlussfassungen in der Vollversammlung erfolgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen (Statuten § 9, Abs. 9).
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!