Mit Beteiligung der ÖGLA hat die Niederösterreichische Landesregierung eine neue Widmungsart “Grünland-Photovoltaikanlagen” im Flächenwidmungsplan erarbeitet. Dazu wurde ein Leitfaden vorgelegt, der die erforderlichen „Umstände und Analysen“ für die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen konkretisiert. In den künftigen Verfahren zur Ausweisung dieser Widmungsart werden von Seiten der Amtssachverständigen die Inhalte dieses Leitfadens als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausweisung der Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen künftig die Beschränkung der Betrachtungsweise auf ein einzelnes Grundstück bzw. eine bestimmte Fläche, die für ein konkretes Projekt ins Auge gefasst wird, nicht ausreicht. Vielmehr ist das gesamte
Gemeindegebiet zu betrachten und eine langfristig tragfähige Strategie der Gemeinde zu entwickeln. Hat eine Gemeinde eine derartige, das gesamte Gemeindegebiet umfassende, räumliche Strategie für die Freiflächenphotovoltaik entwickelt und im Landschaftskonzept oder – besser noch – im Örtlichen Entwicklungskonzept festgeschrieben, so können künftige Projektanfragen wesentlich schneller und effizienter in Hinblick auf ihre Realisierungswahrscheinlichkeit eingeschätzt werden.
Auf diese Weise haben auch die Gemeinden als Planungsbehörde selbst sowie die Projektentwickler einen konkreten Vorteil von einer umfassenden raumplanerischen Herangehensweise an das Thema Freiflächenphotovoltaik entsprechend dem beiliegenden Leitfaden. So können Aufgaben und Herausforderungen der Energiewende mit den Anforderungen an eine geordnete räumliche Entwicklung abgestimmt und in Einklang gebracht werden.