ÖGLA | Österreichische Gesellschaft für Landschaftsarchitektur
Wien, September 2022
Der voranschreitende Klimawandel und die massive Energiekrise erfordert rasches Handeln beim Ausbau erneuerbarer Energien. Ein erheblicher Teil der Energiewende spielt sich in Österreichs Landschaftsräumen ab. Dabei ergeben sich oftmals widersprüchliche Interessen von Schutzgütern. Klimaschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz – das alles darf nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gilt daher klare Regeln einzuführen und bei der Energiewende zu berücksichtigen.
Landschaft ist nicht erneuerbar
(Auszug aus den Forderungen in der Landschaftsdeklaration “Landschaft Österreich 2020+“)
+ Die Energiewende darf nicht auf Kosten von Natur und Landschaft gehen.
+ Es sind jene Erneuerbaren – insbesondere Photovoltaik Technologien – verstärkt zu fördern, die wenig Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit sich bringen.
+ In jenen Bundesländern, wo noch keine Energieraumzonierung vorliegt, ist dies dringend nachzuholen.
+ Für Wasserkraftwerke wird eine Effizienzsteigerung und Revitalisierung vorhandener Anlagen angestrebt, statt dem Neubau von Wasserkraftwerken. Naturbelassene und hochwertige Fließstrecken müssen unberührt bleiben.
+ Lebensmittel dürfen nicht verstromt werden. Agrarflächen müssen auf Grund der heimischen Versorgungssicherheit erhalten bleiben.
+ Eine naturverträgliche Energiewende setzt Energieeffizienz voraus: In erster Linie muss der Energieverbrauch deutlich reduziert, der Bruttoinlandsverbrauch jedenfalls halbiert, werden, um bei einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energieträgern dennoch Natur und Landschaft in ihrer Qualität erhalten zu können.
+ Dezentrale Versorgungsmodelle (Prosumer) z. B. mit Strom aus Photovoltaik sind finanziell und rechtlich (Bauordnungen!) zu fördern.
Photovoltaik
Für den Ausbau der Sonnenstromgewinnung weist Österreich enorme Potenziale auf. Hier sind Dachflächen und Fassaden, bereits verbaute Gebiete und versiegelte Flächen sowie Flächen auf Deponien und Randflächen von Verkehrsanlagen vorrangig zu nutzen. Es gilt bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen immer jene Flächen zu bevorzugen, die bereits einen hohen Oberflächenversiegelungsgrad aufweisen. Insbesondere Dachflächen, idealerweise als Gründach-Photovoltaik ausgeführt, sind vorrangig zu nutzen. Aber auch Industrie- und Gewerbeanlagen eignen sich meist gut für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und erfordern oftmals keine weitere Flächenversiegelungen.
Freiflächenphotovoltaik
Die Zahlen zeigen, dass die alleinige Nutzung von Dach-, Gebäude- und Industrieflächen nicht ausreichen, um für unsere nationalen Anforderungen ausreichend Sonnenenergie zu erzeugen. Daher müssen künftig vermehrt auch Photovoltaikanlagen in Frei- und Landschaftsräumen untergebracht werden. Die ÖGLA empfiehlt dafür folgende Vorgehensweise:
+ Um die Umwelt-, Natur- und Sozialverträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sicherzustellen, ist eine Bewilligung nach den Naturschutzgesetzen der Länder notwendig.
+ Weiters ist sicherzustellen, dass Freiflächen-Photovoltaik nur im Bauland oder in dafür speziell geeigneten Widmungsarten in Grünland (zum Beispiel Grünland-Photovoltaik) umgesetzt werden. Diese Regelung darf im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Sozialverträglichkeit keinesfalls aufgeweicht werden und obliegt den Gemeinden.
+ Agrophotovoltaik (Nutzung von Agrarflächen für Solarstromgewinnung) muss vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit umgesetzt werden.
+ Bei größeren Photovoltaikanlagen (> zwei Hektar) ist neben der Flächenwidmung zusätzlich eine Verordnung auf Landesebene durch eine geeignete Zonierung vorzusehen.
+ Bei der Umsetzung von PV-Großanlagen muss der Umsetzung die Vorlage eines Ökologie- und Mehrfachnutzungskonzeptes vorangehen.
+ Zäunungen sind zu vermeiden beziehungsweise nur im Sinne einer Mehrfachnutzung (Tierhaltung) vorzusehen.
+ Von einer Widmungspflicht ausgenommen werden, können PV-Kleinst- und Kleinanlagen (< 500 m2), diese unterliegen jedoch weiterhin der naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht.
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